BLAUWASSER-AKADEMIE · TAG 6
Rigg / Stabilität & Schwerwetter
Schwerwetter stellt Mensch und Material gleichermaßen auf die Probe. An diesem Tag geht es darum, die Belastungen auf Rigg, Yacht und Crew besser zu verstehen, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen vorzubereiten. Ziel ist es, das Verhalten der Yacht in anspruchsvollen Bedingungen sicherer einzuschätzen und auch bei zunehmendem Wind und Seegang strukturiert handeln zu können.Schwerwetter stellt Mensch und Material gleichermaßen auf die Probe. An diesem Tag geht es darum, die Belastungen auf Rigg, Yacht und Crew besser zu verstehen, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen vorzubereiten. Ziel ist es, das Verhalten der Yacht in anspruchsvollen Bedingungen sicherer einzuschätzen und auch bei zunehmendem Wind und Seegang strukturiert handeln zu können.
Was dich an diesem Tag erwartet
- Rigg: Aufbau, Kontrolle und typische Belastungen
- Segel: Kräfte und Belastungen auf Segel und Rigg
- Reffeinrichtungen: Möglichkeiten und sichere Handhabung
- Stabilität: Grundlagen und Auswirkungen auf das Verhalten der Yacht
- Ruderanlagen: Aufbau, Belastungen und mögliche Ausfälle
- Schwerwetterverhalten: Verhalten der Yacht und geeignete Strategien
- Ausstattung und Maßnahmen: Vorbereitung auf anspruchsvolle Wetter- und Seegangsbedingungen
- Pyrotechnik: Einsatz und Umgang mit pyrotechnischen Signalmitteln
- SKN Sachkundenachweis: Möglichkeit, im Rahmen der Blauwasser-Akademie die Prüfung zum SKN für die Signalwaffe Kal. 4 abzulegen
Was du mitnimmst
Du entwickelst ein besseres Verständnis für die Belastungen auf Rigg, Segel und Ruderanlage und lernst, das Verhalten deiner Yacht unter Schwerwetterbedingungen fundierter einzuschätzen. Du kannst geeignete Maßnahmen früher vorbereiten, technische Schwachstellen besser erkennen und Entscheidungen bei zunehmendem Wind und Seegang strukturierter treffen. Zusätzlich erhältst du einen praxisnahen Überblick über pyrotechnische Signalmittel und die Möglichkeit, die Prüfung zum SKN für die Signalwaffe Kal. 4 abzulegen.
